Rechte und Pflichten

Welche Rechte und Pflichten haben Betrieb und Praktikant?

Sind die Praktikanten noch unter 18 Jahre alt, müssen die Bestimmungen des Jungendschutzgesetzes eingehalten werden.

Sie umfassen folgende Regelungen:

  • Die tägliche Arbeitszeit darf sieben Stunden an höchstens 5 Tagen pro Woche nicht überschreiten.
  • Als Pause definiert ist eine Arbeitsunterbrechung ab fünfzehn Minuten Länge. Eine Pause muss spätestens nach viereinhalb Stunden erfolgen. Bei Arbeitstagen bis zu einer Länge von sechs Stunden muss eine der Pausen mindestens dreißig Minuten lang andauern; darüber hinaus müssen insgesamt sechzig Minuten Arbeitsunterbrechung eingehalten werden.
  • Der Rahmen, in der die tägliche Arbeitszeit abzuleisten ist, liegt zwischen 6:00 Uhr morgens und 20:00 Uhr abends. Samstags, an Sonn- und Feiertagen ist die Arbeit nicht erlaubt. Ausnahmen für diese Rahmenbedingungen sind möglich und müssen gesondert beantragt werden.
  • Arbeitsaufträge, die zu schwer oder zu gefährlich für den Jugendlichen sind, dürfen nicht erteilt werden.
  • Akkordarbeiten sind grundsätzlich verboten, außer, sie sind für das Praktikum unbedingt erforderlich. In dem Fall muss dem Praktikanten eine Aufsichtsperson zur Seite gestellt werden.

Die Pflichten des Praktikanten

  • Pünktliches Erscheinen zur Arbeit sollte selbstverständlich sein. Ist dies — aus welchen Gründen auch immer — nicht möglich, muss der Betrieb umgehend verständigt werden. Bei einem die Schule begleitenden Praktikum muss gleichzeitig die Schule bzw. der Lehrer informiert werden.
  • Auch Praktikanten unterliegen dem Betriebsgeheimnis und müssen Stillschweigen über Daten oder Informationen bewahren, die ihnen im Betrieb zugänglich wurden. Nicht nur das Bankgeheimnis oder die ärztliche Schweigepflicht gehören — je nach Arbeitsfeld des Praktikanten — dazu; auch Personendaten, Informationen zum finanziellen Status des Betriebs, über wichtige Innovationen und Abläufe im Betrieb, bei Zulieferern oder Kunden unterliegen der Geheimhaltung. Sie dürfen nicht weiter getragen werden, anderenfalls drohen ernsthafte Konsequenzen.
  • In jedem Betrieb existieren Vorkehrungsmaßnahmen der Berufsgenossenschaft zur Vermeidung von Arbeitsunfällen. Alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen müssen eingehalten werden, insbesondere bei der Führung von Maschinen oder an Arbeitsplätzen, die besonderem Lärm, Strahlung oder Infektionsrisiken ausgesetzt sind.
  • Es wird vom Praktikanten natürlich ein höfliches und interessiertes Verhalten im Umgang mit Arbeitskollegen, Vorgesetzten und bei eventuellen Kundenkontakten erwartet. Auch der Praktikant repräsentiert die Firma, in der er arbeitet.


 

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